Videoüberwachung

Datenschutzhinweise zur Videoüberwachung

Wir setzen auf dem von uns genutzten Grundstück eine Videoüberwachung ein.

Zweck der Videoüberwachung und Rechtsgrundlage

Die Videoüberwachung erfolgt zur Wahrnehmung des Hausrechts, zur Vermeidung
von Straftaten sowie zur Beweissicherung bei Straftaten.
Rechtsgrundlage der Videoüberwachung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, wobei un-
sere Interessen sich aus den vorgenannten Zwecken ergeben.

Empfänger / Weitergabe von Daten

Einer Weitergabe der Daten erfolgt an von uns beauftragte Dienstleister, die Überwa-
chungsaufgaben für unser Unternehmen wahrnehmen.
Im Falle des Verdachts von strafbaren Handlungen geben wir die Daten zudem ggf.
an Strafverfolgungsbehörden weiter.
Ansonsten werden die Daten nur weitergegeben, wenn es eine Rechtsgrundlage für
die Weitergabe gibt. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn die Polizei oder
sonstige Sicherheitsbehörden im Rahmen der sog. Gefahrenabwehr tätig werden
und einen Zugriff auf die Daten der Videoüberwachung verlangen.

Datenverarbeitung außerhalb der Europäischen Union

Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten ausserhalb der Europäischen Uni-
on findet im Rahmen der Videoüberwachung nicht statt.

Verantwortlicher:

Prahmann & Neidhardt GmbH + Co.
Kriegerweg 5
37581 Bad Gandersheim
E-Mail: info@harzlaender.de

Datenschutzbeauftragter

Wir haben einen Datenschutzbeauftragten benannt.
Sie erreichen diesen wie folgt:
Prahmann & Neidhardt GmbH + Co.
– Datenschutzbeauftragter –
Kriegerweg 5
37581 Bad Gandersheim
E-Mail: datenschutz@harzlaender.de

Ihre Rechte als Betroffene/r

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen
Daten. Sie können sich für eine Auskunft jederzeit an uns wenden.
Bei einer Auskunftsanfrage, die nicht schriftlich erfolgt, bitten wir um Verständnis da-
für, dass wir ggf. Nachweise von Ihnen verlangen, die belegen, dass Sie die Person
sind, für die Sie sich ausgeben.
Ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschrän-
kung der Verarbeitung, soweit Ihnen dies gesetzlich zusteht.
Schließlich haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung im Rahmen
der gesetzlichen Vorgaben.
Ein Recht auf Datenübertragbarkeit besteht ebenfalls im Rahmen der datenschutz-
rechtlichen Vorgaben.

Löschung von Daten

Daten aus der Videoüberwachung werden grundsätzlich nach Ablauf von 96 Stunden
gelöscht.
Eine längere Speicherung kann anlassbezogen erfolgen, wenn Tatsachen die An-
nahme rechtfertigen, dass auf Aufnahmen aus einem eingegrenzten Zeitraum, Hand-
lungen zu sehen sind, die als Straftat verfolgt oder zur Geltendmachung von zivil-
rechtlichen Ansprüchen genutzt werden sollen.
Im Falle von Abwesenheit oder Krankheit des zuständigen Personals können Video-
aufzeichnungen im Einzelfall bis zu 10 Tage erfolgen.

Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, sich über die Verarbeitung personenbezogenen Daten durch
uns bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren.

Stand: 14.02.2019